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Was ist eigentlich Podologie?

Und wie läuft die medizinische Fusspflege ab

Fusspflege ist wichtig – auch oder vor allem dann, wenn Vorerkrankungen die Füsse, Nägel und Zehen angreifen. Aber wie läuft eigentlich eine Podologie oder medizinische Fusspflege ab? Wie unterscheidet sie sich zur kosmetischen Fusspflege? Was kostet eine medizinische Fusspflege? Wir verraten es Ihnen.

| INHALT |

Podologie: so unterscheidet sie sich zu der kosmetischen Fusspflege

Was wird bei einer podologischen Behandlung untersucht?

So läuft eine podologische Behandlung ab

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Medizinische Fussbehandlung – so werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen

Podologie: so unterscheidet sie sich zu der kosmetischen Fusspflege

Bei einem Podologen oder einer Podologin dreht sich alles um Podos – zu Deutsch: den Fuss. Der Begriff Podologie kommt aus dem griechischen und beschreibt einen medizinischen Fachberuf. Podologen behandeln kranke Füsse. Sie pflegen die Füsse und eventuelle Entzündungen, entfernen Warzen, Hühneraugen und Hornhäute und kümmern sich um Beschwerden am Fuss, hervorgerufen durch Diabetes, Rheuma und andere Erkrankungen.

Auch vorbeugende Massnahmen von bedrohten Füssen gehören zum Arbeitsfeld eines medizinischen Fusspflegers oder einer Podologin. Podologe oder Podologin dürfen sich nur Personen nennen, die eine staatliche Anerkennung nachweisen können. Abzugrenzen von diesem Heilberuf ist die kosmetische Fusspflege oder Pediküre.

Eine Fusspflegerin oder ein Fusspfleger benötigt keine spezielle Ausbildung. Sie führen pflegerische und dekorative Fusspflege an gesunden Füssen durch. Sie schneiden beispielsweise die Nägel, tragen Hornhaut ab und lackieren die Zehennägel oder bieten entspannende Fussbehandlungen an.

Hinweis: Die Kosten einer medizinischen Fusspflege können von der Krankenkasse übernommenwerden, die Kosten einer kosmetischen Fusspflege nicht.

Was wird bei einer podologischen Behandlung untersucht?

Ein Podologe oder eine Podologin untersucht und behandelt folgende Probleme am Fuss:

  • Druckstellen
  • Entzündungen
  • Offene Wunden
  • Geschwüre
  • Blasen
  • Warzen
  • Hornhaut
  • Hühneraugen
  • Eingewachsene Fussnägel

So läuft eine podologische Behandlung ab

Je nachdem, mit welchen Symptomen oder Vorerkrankungen Sie zu einer Podlogin oder einem Podologen kommen, unterscheidet sich die medizinische Fusspflege. In der Regel dauert eine solche Behandlung zwischen 20 und 50 Minuten. Vor dem Beginn der ersten Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese, bei der Patienten ihre Probleme schildern können und die Füsse genau untersucht werden.

Eine Komplexbehandlung beginnt mit einem Fussbad. Bei der eigentlichen Behandlung kann unter anderem Hornhaut abgetragen werden, die Nägel geschnitten und Entzündungen, eingewachsene Zehennägel oder Krankheiten wie Nagelpilz behandelt werden. Beendet wird eine podologische Behandlung mit einer Fussmassage. Die Füsse werden ausserdem mit hautfreundlichen Cremes gepflegt.

Bei einer Teilbehandlung werden dagegen gezielt Probleme an den Füssen behandelt – beispielsweise kann übermässige Verhornung an den Füssen oder Hühneraugen entfernt werden oder Zehen- und Nagelverformungen werden behandelt.

Druck auf die Füsse kann durch Orthesen oder orthopädische Prothesen gelindert werden. Bei Diabetes werden die Kosten einer Fussbehandlung regelmässig von der Krankenkasse übernommen, um Probleme mit einem diabetischen Fuss vorzubeugen oder zu behandeln. Nach der Behandlung beraten Podologen ihre Patienten häufig in Bezug auf die richtige Fusspflege, das richtige Schuhwerk und wie sie Beschwerden selbst vorbeugen können.

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Medizinische Fussbehandlung – so werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen

Ist die Fussbehandlung medizinisch notwendig, können die Kosten für die Podologie von der Krankenkasse übernommen werden. Dafür benötigen Sie ein Rezept bzw. eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Diese sollte neben der Diagnose auch die Anzahl der podologischen Behandlungen aufführen.

Die med Fusspflege kann bei einem Podologen oder einer Podologin mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Soll die Fussbehandlung im eigenen Zuhause erfolgen – etwa, weil der Patient oder die Patientin aus gesundheitlichen Gründen keine Praxis aufsuchen kann – muss das Wort „Hausbesuch“ in der Heilmittelverordnung stehen.

Diese weiteren Details sollte das Rezept enthalten:

  • Genaue Diagnose
  • Hausbesuch – falls erforderlich
  • Behandlungsart – ist es eine Erst- oder eine Folgebehandlung oder eine langfristige Massnahme?
  • Anzahl der erforderlichen Behandlungen
  • Behandlungsabstände
  • Therapieform

Es ist möglich, dass die Kosten für eine solche Behandlung nur anteilig übernommen werden. Wenden Sie sich bei Fragen am besten direkt an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.

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